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Wärmepumpen-Bonus 2026: 5 % Extra-Förderung für Ihre Fußbodenheizung

Der Wärmepumpen-Bonus bringt 5 % extra Zuschuss vom Staat. So kombinieren Sie WP-Förderung + Fußbodenheizung für bis zu 70 % Förderung — mit Rechenbeispielen und Antragsanleitung.

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Was ist der Wärmepumpen-Bonus?

Der Wärmepumpen-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein von 5 Prozentpunkten, der seit Januar 2024 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gewährt wird. Er kommt zusätzlich zur Basisförderung von 30 Prozent zum Tragen und wurde mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt.

Konkret bedeutet das: Wer seine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält nicht nur die 30-prozentige Grundförderung, sondern obendrauf den 5-Prozent-Bonus – also mindestens 35 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Der Bonus gilt für alle Wärmepumpentypen: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme) und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Der Bonus ist kein zeitlich befristetes „Zuckerl“, sondern ein dauerhafter Bestandteil der BEG-Förderung. Er soll den Umstieg auf die klimafreundliche Wärmepumpentechnologie beschleunigen und die anfänglich höheren Investitionskosten abfedern. Für Hauseigentümer, die ihre Fußbodenheizung nachrüsten und gleichzeitig auf eine Wärmepumpe umsteigen, ist der Bonus besonders attraktiv – denn beide Maßnahmen lassen sich in einem Antrag kombinieren.

Wer bekommt den Wärmepumpen-Bonus?

Der Wärmepumpen-Bonus wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Bestandsgebäude: Das Gebäude muss bereits existieren. Für Neubauten gilt der Bonus nur, wenn sie an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
  • Heizungstausch: Die bestehende fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) muss durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Eine reine Neuinstallation ohne Tausch ist nicht förderfähig.
  • Selbstnutzung oder Vermietung: Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern sind antragsberechtigt – ebenso Vermieter.
  • Wärmepumpen-Typ: Alle gängigen Wärmepumpen-Technologien sind förderfähig: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Zusätzlich gibt es für Erdwärmepumpen und Anlagen mit natürlichem Kältemittel einen weiteren Effizienzbonus von 5 Prozent.

Nicht bonusberechtigt sind reine Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimageräte), Hybridanlagen ohne primären Wärmepumpenbetrieb sowie Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.

Förderhöhe: So staffelt sich die Gesamtförderung

Die Förderung für Wärmepumpen setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die miteinander kombinierbar sind. Die Höchstförderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten – begrenzt auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit für die erste Anlage.

Förderbaustein Zuschlag Kumuliert Voraussetzung
Basisförderung BEG EM 30 % 30 % Heizungstausch auf Wärmepumpe im Bestand
Wärmepumpen-Bonus +5 % 35 % Ersatz einer fossilen Heizung durch WP
Einkommensbonus +30 % 65 % Selbstnutzung, zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus +5 % 70 % Erdwärmepumpe oder natürliches Kältemittel

Beispielrechnung anhand der Förderstaffel: Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro (typisch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Einbindung) erhalten Sie mit Basisförderung + Wärmepumpen-Bonus bereits 10.500 Euro Zuschuss. Kommen Einkommensbonus und Effizienzbonus hinzu, steigt der Zuschuss auf bis zu 21.000 Euro.

Wichtig: Der Einkommensbonus von 30 Prozent ist nur für selbstnutzende Eigentümer verfügbar, deren jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist das vorletzte Jahr vor Antragstellung. Für Vermieter und Eigentümer mit höherem Einkommen bleibt es bei maximal 35 Prozent (bzw. 40 Prozent mit Effizienzbonus).

Wärmepumpe + Fußbodenheizung: Das ideale Duo für maximale Förderung

Die Kombination aus Wärmepumpe und Fußbodenheizung ist technisch und wirtschaftlich die beste Lösung für den geförderten Heizungstausch. Entscheidend ist die niedrige Vorlauftemperatur: Während herkömmliche Heizkörper 55 bis 70 °C benötigen, arbeitet eine Fußbodenheizung bereits mit 30 bis 40 °C Vorlauftemperatur – dem optimalen Betriebsbereich einer Wärmepumpe.

Jedes Grad weniger Vorlauftemperatur erhöht die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe und senkt die Stromkosten um etwa 2,5 Prozent. Eine FBH-gekoppelte Wärmepumpe erreicht typischerweise eine JAZ von 4,0 bis 5,0 – das bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 4 bis 5 kWh Wärme. Mit Heizkörpern liegt die JAZ meist nur bei 2,5 bis 3,5.

Entscheidend für die Förderung: Wenn Sie Ihre Fußbodenheizung im Zuge des Wärmepumpen-Einbaus nachrüsten oder modernisieren (z. B. neue Heizkreise, Heizkreisverteiler, hydraulischer Abgleich), können diese Kosten in den BAFA-Antrag einfließen – sie gehören zu den „förderfähigen Kosten der Wärmepumpenanlage“. Voraussetzung: Beide Maßnahmen sind Teil eines einheitlichen Sanierungskonzepts und werden vom gleichen Fachbetrieb geplant.

Lesen Sie auch: Optimale Vorlauftemperatur für FBH + Wärmepumpe und FBH nachrüsten: Kosten im Überblick

Rechenbeispiele: So viel sparen Sie mit dem Wärmepumpen-Bonus

Drei realistische Szenarien zeigen, wie sich der Wärmepumpen-Bonus in Kombination mit einer Fußbodenheizung auf Ihre Finanzierung auswirkt.

Szenario Altbau 150 m² (mittleres Einkommen) Altbau 120 m² (geringes Einkommen) Altbau 100 m² (mittleres Einkommen)
Alte Heizung Öl-Heizkessel (Baujahr 1995) Gas-Brennwert (Baujahr 2005) Nachtspeicheröfen
Neue Anlage Luft-Wasser-WP 10 kW + FBH-Nachrüstung Sole-Wasser-WP 8 kW + FBH-Trockenbau Luft-Wasser-WP 7 kW + FBH-Nachrüstung
Förderfähige Kosten 30.000 € 35.000 € (gedeckelt auf 30.000 €) 25.000 €
Basisförderung (30 %) 9.000 € 9.000 € 7.500 €
WP-Bonus (5 %) +1.500 € +1.500 € +1.250 €
Einkommensbonus (30 %) +9.000 €
Effizienzbonus (5 %) +1.500 €
Gesamtförderung 10.500 € (35 %) 21.000 € (70 %) 8.750 € (35 %)
Eigenanteil 19.500 € 9.000 € 16.250 €

Der Wärmepumpen-Bonus macht in jedem Fall 1.250 bis 1.500 Euro aus. Bei Kombination mit dem Einkommensbonus (Szenario 2) sinkt der Eigenanteil auf nur noch 9.000 Euro – für eine Komplettsanierung mit Erdwärmepumpe und Fußbodenheizung. Zum Vergleich: Eine neue Gasheizung ohne Förderung kostet heute ebenfalls 12.000 bis 18.000 Euro – bietet aber keinerlei Zuschuss und steigende CO₂-Kosten.

Mehr Beispiele finden Sie in unserem Förderrechner.

So beantragen Sie den Wärmepumpen-Bonus

1

<br /> Fachbetrieb wählen

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb Ihrer Wahl. Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen, das die förderfähigen Kosten (Wärmepumpe, Einbindung, ggf. FBH-Nachrüstung) klar ausweist.

2

Liefer-/Leistungsvertrag abschließen

Der Vertrag muss eine auflösende Bedingung enthalten: Sollte die Förderung wider Erwarten nicht bewilligt werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten – ohne Kostenrisiko.

3

BAFA-Antrag vor Beginn stellen

Der Antrag wird elektronisch über das BAFA-Portal (bafa.de) eingereicht – in der Regel übernimmt das der Fachbetrieb für Sie. Wichtig: Vor Auftragserteilung beantragen, nicht erst nach Einbau.

4

Bewilligung abwarten

Das BAFA prüft den Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen (außer es liegt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor).

5

Umsetzung und Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie (bzw. Ihr Fachbetrieb) den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen beim BAFA ein.

6

Auszahlung

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell etwa 4 bis 8 Wochen.

Ausführliche Informationen zum gesamten Förderantrag finden Sie auf unserer Seite BAFA-Förderung für Ihre Fußbodenheizung. Eine vollständige Übersicht aller Fördermöglichkeiten bietet unsere Förderungs-Hubseite.

Wärmepumpen-Bonus vs. andere Förderungen: Was lohnt sich für Sie?

Neben dem BAFA-Zuschuss mit Wärmepumpen-Bonus gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Welche für Sie die beste ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation und dem Sanierungsumfang ab.

Förderprogramm Art Max. Förderung Beste Wahl für…
BAFA BEG EM + WP-Bonus Zuschuss (nicht rückzahlbar) 35–70 % Selbstnutzer, geringes/mittleres Einkommen, Einzelmaßnahme
KfW 358/359 (Ergänzungskredit) Zinsgünstiger Kredit 120.000 € pro WE Umfangreiche Sanierung, Vermieter, eingeschränkte Liquidität
KfW 458 (Heizungstausch) Zuschuss + Tilgungszuschuss Bis 40 % Tilgungszuschuss Kombination aus Kredit und Teil-Zuschuss
Regionale Förderprogramme Zuschuss (je nach Bundesland/Kommune) Variiert (500–5.000 €) Zusätzlicher Bonus, mit BAFA kombinierbar
Steuerbonus § 35c EStG Steuerermäßigung 20 % über 3 Jahre Selbstnutzer, Alternative zum BAFA-Antrag (nicht kombinierbar)

Unsere Empfehlung: Für die Kombination Wärmepumpe + Fußbodenheizung ist der BAFA-Zuschuss mit Wärmepumpen-Bonus die mit Abstand attraktivste Variante. Der nicht rückzahlbare Zuschuss reduziert Ihre Investitionskosten sofort und nachhaltig. Den ergänzenden KfW-Kredit (358/359) können Sie zusätzlich beantragen, falls Sie die verbleibenden Kosten nicht aus Eigenkapital stemmen können.

Details zur KfW-Förderung lesen Sie hier: KfW-Förderung für Ihre Fußbodenheizung.

Tipps, um die Maximalförderung zu erreichen

Mit diesen fünf Strategien holen Sie das Maximum aus der Wärmepumpenförderung heraus:

  • FBH-Nachrüstung in den WP-Antrag integrieren: Wenn Sie ohnehin eine Wärmepumpe einbauen, lassen Sie die FBH-Nachrüstung als Teil der „Wärmepumpenanlage“ in den BAFA-Antrag aufnehmen. So werden beide Maßnahmen bezuschusst – nicht nur die WP allein.
  • Erdwärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wählen: Sie erhalten zusätzlich den Effizienzbonus von 5 Prozent. Die höheren Erschließungskosten (Bohrung, Kollektor) werden durch die Förderung und die niedrigeren Betriebskosten innerhalb weniger Jahre ausgeglichen.
  • Hydraulischen Abgleich einplanen: Der hydraulische Abgleich ist Pflicht für die Förderung – aber auch die Basis für einen effizienten Betrieb. Lassen Sie ihn vom Fachbetrieb dokumentieren.
  • Einkommensbonus prüfen: Auch wenn Sie grenzwertig über 40.000 Euro liegen, lohnt sich die Prüfung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (nicht das Brutto) – nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.
  • Regionale Förderung zusätzlich nutzen: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Wärmepumpen-Förderprogramme, die mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar sind. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.

Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um Ihre individuelle Förderhöhe zu ermitteln und unverbindliche Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Region zu erhalten.

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Häufige Fragen zum Wärmepumpen-Bonus


Ja. Der Bonus gilt für den Austausch einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe — unabhängig davon, ob bereits eine FBH vorhanden ist oder nicht. Wenn Sie Ihre vorhandene FBH im Zuge des WP-Einbaus modernisieren (z. B. neuen Heizkreisverteiler, hydraulischen Abgleich), können diese Kosten ebenfalls förderfähig sein.


Ja. Wärmepumpen-Bonus (5 %) und Einkommensbonus (30 %) sind uneingeschränkt kombinierbar. Voraussetzung für den Einkommensbonus ist die Selbstnutzung der Immobilie und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr. Zusammen mit der Basisförderung erreichen Sie so 65 Prozent Förderung.


Nein. Der Wärmepumpen-Bonus ist an den Einbau einer Wärmepumpe gebunden. Eine reine FBH-Nachrüstung ohne Heizungstausch fällt nicht unter den WP-Bonus. Allerdings können FBH-Nachrüstungen im Rahmen einer umfassenden Sanierung über andere BEG-Förderstränge (z. B. BAFA BEG EM oder KfW-Kredit) bezuschusst werden.


Dann haben Sie leider Pech: Die BAFA-Förderung (und damit der WP-Bonus) muss zwingend vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Ausnahme: Wenn Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt haben (was der Fachbetrieb für Sie erledigen kann).


Der Wärmepumpen-Bonus ist ein dauerhafter Bestandteil der BEG-Förderung und wurde mit der GEG-Reform 2024 gesetzlich verankert. Es gibt derzeit kein Ablaufdatum. Allerdings können Fördersätze durch künftige Regierungen angepasst werden. Wer einen Heizungstausch plant, sollte eher früher als später handeln — die aktuellen Konditionen sind historisch günstig.


Ja. Der BAFA-Zuschuss und der KfW-Ergänzungskredit (358/359) sind ausdrücklich kombinierbar. Sie erhalten den BAFA-Zuschuss (inkl. WP-Bonus) auf die förderfähigen Kosten UND können den verbleibenden Eigenanteil über den zinsgünstigen KfW-Kredit finanzieren. Nicht kombinierbar sind dagegen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG — hier müssen Sie sich für einen Weg entscheiden.


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