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Fußbodenheizung Förderung 2026: BAFA, BEG, KfW | Bis 70% Zuschuss

Bis zu 70% der Kosten für Ihre Fußbodenheizung-Nachrüstung übernimmt der Staat. Das ist kein theoretischer Maximalwert, sondern für viele Hauseigentümer realistisch erreichbar. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es…

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Bis zu 70% der Kosten für Ihre Fußbodenheizung-Nachrüstung übernimmt der Staat. Das ist kein theoretischer Maximalwert, sondern für viele Hauseigentümer realistisch erreichbar. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es gibt, wie Sie sie kombinieren und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.

Fußbodenheizung Förderung 2026: Programme im Überblick

Die Fußbodenheizung Förderung läuft 2026 hauptsächlich über das BEG-Programm des Bundes. Wer die FBH im Zuge einer Heizungssanierung nachrüstet, kann zwischen BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit wählen — oder beides kombinieren. Entscheidend: Der Förderantrag muss zwingend vor Auftragserteilung gestellt werden, sonst verfällt der Förderanspruch vollständig.

BEG-Förderung: Das wichtigste Programm für die FBH

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument. Sie fördert die FBH-Nachrüstung allerdings nicht als Einzelmaßnahme, sondern nur im Rahmen einer Heizungssanierung — typischerweise in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

Baustein Förderung Voraussetzung
Grundförderung 30% Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe
Klimageschwindigkeits-Bonus 20% Tausch einer alten Öl-/Gasheizung (bis 2028)
Einkommens-Bonus 10% Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
KfW40-Bonus 5% Gebäude erreicht KfW40-Standard
Maximal möglich 70%

BAFA Förderung Fußbodenheizung: Antrag, Höhe, Fristen

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Behörde für BEG-Einzelmaßnahmen. Für die Fußbodenheizung Förderung im Rahmen einer Heizungssanierung stellen Sie Ihren Antrag über das BAFA-Kundenportal:

Tipp: Sobald die BAFA-Förderzusage vorliegt, darf sofort mit dem Bau begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Einreichen des Verwendungsnachweises.

So beantragen Sie die Förderung — Schritt für Schritt

  1. Energieberater finden: Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater Pflicht. Er prüft den energetischen Zustand Ihres Hauses und erstellt den Förderantrag. Die Beratungskosten werden zu 50% bezuschusst.
  2. Angebote einholen: Holen Sie mindestens 2-3 Angebote von Fachbetrieben ein. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt.
  3. Antrag VOR Baubeginn stellen: Das ist der häufigste Fehler: Der Förderantrag muss zwingend VOR der Auftragserteilung an den Handwerker bei der BAFA oder KfW eingereicht werden.
  4. Nach Fertigstellung: Verwendungsnachweis einreichen. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt — Sie bekommen das Geld direkt auf Ihr Konto.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung

Fußbodenheizung nachrüsten: Welche Förderung gibt es?

Beim Fußbodenheizung nachrüsten hängt die Förderung entscheidend davon ab, ob Sie gleichzeitig die Heizung austauschen. Hier die drei häufigsten Situationen:

  1. Gasheizung raus, Wärmepumpe + FBH rein: Grundförderung 30% + Klimabonus 20% = mindestens 50% Förderung auf das Gesamtpaket
  2. Zusätzlich niedrigem Einkommen (unter 40.000 €): Einkommensbonus +10% = 60% Förderung
  3. FBH nachrüsten ohne Heizungswechsel: Keine direkte BEG-Bundesförderung — prüfen Sie stattdessen regionale Programme (z.B. IFB Hamburg, L-Bank BW)

Wichtig: Die FBH muss als Teil des Heizungspakets beantragt werden, nicht als eigenständige Maßnahme. Beantragen Sie erst beim BAFA, dann beauftragen Sie den Handwerker.

Was wird genau gefördert?

Nicht nur die FBH selbst, sondern das gesamte Heizungspaket:

Beispielrechnung: 100m² Altbau mit WP + FBH

Gesamtkosten (WP + FBH + Einbau) 25.000 €
Förderfähige Kosten (gedeckelt auf 30.000 €) 25.000 €
Grundförderung 30% −7.500 €
Klimabonus 20% (alte Gasheizung) −5.000 €
Einkommensbonus 10% (wenn zutreffend) −2.500 €
Möglicher Zuschuss 12.500-15.000 €
Ihr Eigenanteil 10.000-12.500 €

GEG 2026: Was das Heizungsgesetz für Ihre FBH bedeutet

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2024 vor, dass neu installierte Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung problemlos — eine Gasheizung dagegen nicht.

Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt — spätestens aber ab 2028. Trotzdem ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Umstellung: Die Förderung war noch nie so hoch, und die CO₂-Steuer auf Gas und Öl steigt jedes Jahr.

GEG 2026 — alle Details

FAQ — Häufige Fragen zur FBH-Förderung

Wird eine FBH-Nachrüstung auch OHNE Wärmepumpe gefördert?

Nur die FBH allein wird nicht gefördert. Sie muss Teil einer förderfähigen Heizungssanierung sein — in der Regel mit Wärmepumpe.

Kann ich die Förderung mit einem KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Der KfW-Kredit 358/359 ergänzt die BEG-Zuschüsse. Sie können den Zuschuss als Eigenkapital für den Kredit nutzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

In der Regel 4-8 Wochen. Mit der Bestätigung können Sie sofort mit dem Bau beginnen — Sie müssen nicht auf die Auszahlung warten.

Gilt die Förderung auch für Vermieter?

Ja. Auch Eigentümer vermieteter Immobilien sind antragsberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der wichtigste Merksatz: Antrag VOR Auftragserteilung. Nach Baubeginn ist keine Förderung mehr möglich.

Wie beantrage ich die BAFA Förderung für die Fußbodenheizung?

Der BAFA-Antrag wird über das Online-Portal mein.bafa.de gestellt — zusammen mit einem zugelassenen Energieberater, vor Auftragserteilung. Nach Eingang der Förderzusage darf der Handwerker beauftragt werden.

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