Bis zu 70% der Kosten für Ihre Fußbodenheizung-Nachrüstung übernimmt der Staat. Das ist kein theoretischer Maximalwert, sondern für viele Hauseigentümer realistisch erreichbar. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es…
Bis zu 70% der Kosten für Ihre Fußbodenheizung-Nachrüstung übernimmt der Staat. Das ist kein theoretischer Maximalwert, sondern für viele Hauseigentümer realistisch erreichbar. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es gibt, wie Sie sie kombinieren und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
Die Fußbodenheizung Förderung läuft 2026 hauptsächlich über das BEG-Programm des Bundes. Wer die FBH im Zuge einer Heizungssanierung nachrüstet, kann zwischen BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit wählen — oder beides kombinieren. Entscheidend: Der Förderantrag muss zwingend vor Auftragserteilung gestellt werden, sonst verfällt der Förderanspruch vollständig.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument. Sie fördert die FBH-Nachrüstung allerdings nicht als Einzelmaßnahme, sondern nur im Rahmen einer Heizungssanierung — typischerweise in Kombination mit einer Wärmepumpe.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
| Baustein | Förderung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | Tausch einer alten Öl-/Gasheizung (bis 2028) |
| Einkommens-Bonus | 10% | Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr |
| KfW40-Bonus | 5% | Gebäude erreicht KfW40-Standard |
| Maximal möglich | 70% |
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Behörde für BEG-Einzelmaßnahmen. Für die Fußbodenheizung Förderung im Rahmen einer Heizungssanierung stellen Sie Ihren Antrag über das BAFA-Kundenportal:
Tipp: Sobald die BAFA-Förderzusage vorliegt, darf sofort mit dem Bau begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Einreichen des Verwendungsnachweises.
→ Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung
Beim Fußbodenheizung nachrüsten hängt die Förderung entscheidend davon ab, ob Sie gleichzeitig die Heizung austauschen. Hier die drei häufigsten Situationen:
Wichtig: Die FBH muss als Teil des Heizungspakets beantragt werden, nicht als eigenständige Maßnahme. Beantragen Sie erst beim BAFA, dann beauftragen Sie den Handwerker.
Nicht nur die FBH selbst, sondern das gesamte Heizungspaket:
| Gesamtkosten (WP + FBH + Einbau) | 25.000 € |
| Förderfähige Kosten (gedeckelt auf 30.000 €) | 25.000 € |
| Grundförderung 30% | −7.500 € |
| Klimabonus 20% (alte Gasheizung) | −5.000 € |
| Einkommensbonus 10% (wenn zutreffend) | −2.500 € |
| Möglicher Zuschuss | 12.500-15.000 € |
| Ihr Eigenanteil | 10.000-12.500 € |
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2024 vor, dass neu installierte Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung problemlos — eine Gasheizung dagegen nicht.
Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt — spätestens aber ab 2028. Trotzdem ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Umstellung: Die Förderung war noch nie so hoch, und die CO₂-Steuer auf Gas und Öl steigt jedes Jahr.
Nur die FBH allein wird nicht gefördert. Sie muss Teil einer förderfähigen Heizungssanierung sein — in der Regel mit Wärmepumpe.
Ja. Der KfW-Kredit 358/359 ergänzt die BEG-Zuschüsse. Sie können den Zuschuss als Eigenkapital für den Kredit nutzen.
In der Regel 4-8 Wochen. Mit der Bestätigung können Sie sofort mit dem Bau beginnen — Sie müssen nicht auf die Auszahlung warten.
Ja. Auch Eigentümer vermieteter Immobilien sind antragsberechtigt.
Der wichtigste Merksatz: Antrag VOR Auftragserteilung. Nach Baubeginn ist keine Förderung mehr möglich.
Der BAFA-Antrag wird über das Online-Portal mein.bafa.de gestellt — zusammen mit einem zugelassenen Energieberater, vor Auftragserteilung. Nach Eingang der Förderzusage darf der Handwerker beauftragt werden.