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BAFA-Förderung für Fußbodenheizung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss

Alles zur BAFA-Förderung für Ihre Fußbodenheizung: Voraussetzungen, Förderhöhe bis 70 %, Schritt-für-Schritt-Antrag und Kombination mit dem Wärmepumpen-Bonus.

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BAFA-Förderung für Fußbodenheizung: So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss

Wer 2026 eine Fußbodenheizung nachrüstet oder im Neubau einbaut, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen Zuschuss von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten. Zuständig für die Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Entscheidend ist, dass Sie die Förderung vor dem Einbau beantragen — nachträgliche Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Förderung konkret ausfällt, wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen und wie Sie die BAFA-Förderung mit dem Wärmepumpen-Bonus kombinieren können.

Wer wird gefördert?

Die BAFA-Förderung für Fußbodenheizungen richtet sich an Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude — im Bestand wie im Neubau. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Unternehmen können die Förderung beantragen. Entscheidend ist, dass die neue Heizungsanlage mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. Bei einer Fußbodenheizung wird dies in der Regel durch die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht.

Gebäudeart Förderfähig? Voraussetzung
Einfamilienhaus (selbstgenutzt) ✅ Ja 65 % EE-Anteil, Antrag vor Einbau
Mehrfamilienhaus (vermietet) ✅ Ja 65 % EE-Anteil, Einkommen spielt keine Rolle
WEG / Eigentumswohnung ✅ Ja Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich
Neubau (EFH / MFH) ✅ Ja Nur im Effizienzhaus-Standard (EH 40)
Gewerbeimmobilie ✅ Ja De-minimis-Grenzen beachten
Ferienwohnung / Zweitwohnsitz ❌ Nein Nicht förderfähig

Wichtig: Sie müssen Eigentümer der Immobilie sein. Mieter können keine BAFA-Förderung beantragen — sie müssen den Vermieter überzeugen. Ein Tipp: Rechnen Sie dem Vermieter die Amortisation durch die Förderung plus sinkende Heizkosten vor. Mehr dazu auf unserer Seite zur Fußbodenheizung Nachrüstung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die BAFA-Förderung für Fußbodenheizungen besteht aus einer Grundförderung von 30 % zuzüglich mehrerer Boni, die sich addieren lassen. Die maximal erreichbare Förderquote liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten — gedeckelt auf 30.000 Euro Investitionssumme pro Wohneinheit. Das bedeutet: Maximal 21.000 Euro Zuschuss vom Staat.

Förderbaustein Satz Bedingung
Grundförderung BEG EM 30 % Immer, wenn EE-Anteil ≥ 65 %
Einkommensbonus +30 % Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € (zu versteuernd)
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Selbstgenutztes EFH, Austausch fossiler Heizung (bis 2028). Danach degressiv: 2029–2030 = 15 %, 2031–2032 = 10 %, 2033–2034 = 5 %
Wärmepumpenbonus (Erdwärme/Wasser) +5 % Erdwärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Wärmepumpenbonus (natürl. Kältemittel) +5 % Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290)
Maximale Gesamtförderung 70 % Grundförderung + max. Boni-Kombination

Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit 120 m²

Familie Meier bewohnt ein Einfamilienhaus von 1995 mit einer alten Gasheizung. Sie lassen eine Fußbodenheizung in Kombination mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 38.000 Euro. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 28.000 Euro.

Position Betrag
Grundförderung (30 % von 28.000 €) 8.400 €
Einkommensbonus (30 % von 28.000 €) 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (20 % von 28.000 €) 5.600 €
Gesamtförderung 22.400 €
Deckelung (max. 70 % von 28.000 €) 19.600 €
Ausgezahlter Zuschuss 19.600 €

Die Eigenleistung der Familie Meier sinkt damit von 28.000 Euro auf rund 8.400 Euro. Ohne Einkommensbonus läge die Förderung immerhin noch bei 14.000 Euro (50 %). Ihren persönlichen Förderbetrag können Sie mit unserem Förderrechner ermitteln.

Kombination mit dem Wärmepumpen-Bonus

Die Fußbodenheizung allein ist nicht förderfähig — sie muss zwingend mit einer Wärmepumpe kombiniert werden, um die BAFA-Förderung zu erhalten. Das ist auch sinnvoll: Eine Wärmepumpe arbeitet mit niedrigen Vorlauftemperaturen (30–35 °C), und genau dafür ist die Fußbodenheizung die ideale Wärmeübergabe.

Die Kombination FBH + Wärmepumpe eröffnet zusätzlich den Wärmepumpenbonus von 5 %. Entscheiden Sie sich für eine Erdwärmepumpe oder ein Gerät mit natürlichem Kältemittel (Propan R290), erhalten Sie weitere 5 %. In der Summe kommen Sie so auf die maximalen 70 % Förderquote.

Kombination Grundförderung + Einkommensbonus + Klimabonus + WP-Bonus Gesamt (max.)
FBH + Luft-Wasser-WP 30 % +30 % +20 % 70 %*
FBH + Erdwärmepumpe 30 % +30 % +20 % +5 % 70 %*
FBH + WP mit Propan (R290) 30 % +30 % +20 % +5 % 70 %*

*Gedeckelt auf 70 %, auch wenn die Summe der Boni rechnerisch höher läge.

Mehr zur optimalen Kombination von Wärmepumpe und Fußbodenheizung lesen Sie auf unserer Seite zur Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen. Informationen zum zusätzlichen KfW-Förderprogramm finden Sie auf unserer KfW-Förderungsseite.

Was sind die förderfähigen Kosten?

Nicht alle Kosten werden vom BAFA anerkannt. Hier die wichtigsten Positionen im Überblick:

Kostenposition Förderfähig?
Wärmepumpe (Anschaffung + Einbau) ✅ Ja
Fußbodenheizung (Rohre, Dämmung, Estrich, Verteilung) ✅ Ja
Heizkreisverteiler + Regelungstechnik ✅ Ja
Hydraulischer Abgleich ✅ Ja
Pufferspeicher ✅ Ja
Demontage und Entsorgung der alten Heizung ✅ Ja
Energieberater / Baubegleitung ✅ Ja (separat, 80 %)
Maler- und Putzarbeiten ❌ Nein
Neue Bodenbeläge (Fliesen, Parkett) ❌ Nein
Eigenleistung (Material) ❌ Nein (nur Fachbetrieb)

Tipp: Lassen Sie sich vom Heizungsbauer zwei getrennte Rechnungen ausstellen — eine für die förderfähigen und eine für die nicht förderfähigen Kosten. Das erleichtert die Aufstellung für das BAFA erheblich.

Häufige Fehler bei der BAFA-Antragstellung

Jedes Jahr werden tausende Förderanträge abgelehnt — meist aus vermeidbaren Gründen. Die häufigsten Fallstricke:

  • Antrag nach Einbau: Der mit Abstand häufigste Fehler. Sie MÜSSEN den Antrag vor Auftragserteilung stellen. Wer den Handwerker zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, bekommt keine Förderung.
  • Kein schriftliches Angebot: Das BAFA verlangt ein detailliertes Angebot mit Kostenaufstellung. Ein mündlicher Kostenvoranschlag reicht nicht.
  • Falsches Heizsystem: Eine Öl- oder Gasheizung wird nicht mehr gefördert. Auch eine FBH allein (ohne Wärmepumpe) ist nicht förderfähig.
  • Einkommensbonus ohne Nachweis: Wer den Einkommensbonus beantragt, muss den aktuellen Einkommensteuerbescheid hochladen. Fehlt dieser, entfällt der Bonus — die Grundförderung bleibt aber erhalten.
  • Barzahlung: Zuschüsse werden nur ausgezahlt, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wurde. Barzahlung an den Handwerker führt zum Förderausschluss.

BAFA-Förderung: Alle Unterlagen im Überblick

Damit Ihr Antrag reibungslos durchläuft, sollten Sie diese Checkliste vor der Antragstellung abarbeiten:

  • ☐ Steuer-ID (des Antragstellers)
  • ☐ Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • ☐ Grundbuchauszug oder Kaufvertrag (Eigentumsnachweis)
  • ☐ Schriftliches Angebot des Fachbetriebs (mit Kostenaufstellung)
  • ☐ Ggf. Einkommensteuerbescheid (für Einkommensbonus)
  • ☐ Ggf. iSFP / Sanierungsfahrplan (wenn Energieberater eingebunden)
  • ☐ Ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung (bei WEG)
  • ☐ Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung

Schritt für Schritt: So stellen Sie den BAFA-Antrag

1

<br /> Energieberater beauftragen

Für die Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte nicht zwingend vorgeschrieben — aber bei der Kombination FBH + Wärmepumpe dringend zu empfehlen. Der Experte erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), prüft die technische Eignung und hilft beim Antrag. Die Kosten für die Beratung werden ebenfalls gefördert (80 % Zuschuss, max. 1.300 € bei EFH).

2

<br /> Angebote einholen und Fachbetrieb auswählen

Holen Sie mindestens drei Angebote von qualifizierten Heizungsbauern ein. Achten Sie darauf, dass alle Angebote die förderfähigen Kosten separat ausweisen. Ohne schriftliches Angebot können Sie keinen Antrag stellen — das BAFA verlangt die Angebotsnummer und die geplanten Maßnahmen.

3

<br /> Online-Antrag im BAFA-Portal stellen

Registrieren Sie sich unter www.bafa.de/beg und legen Sie ein Antragskonto an. Sie benötigen: Ihre Steuer-ID, die Adresse des Gebäudes, das Angebot des Fachbetriebs mit aufgeschlüsselten Kosten und — falls zutreffend — den Einkommensteuerbescheid für den Einkommensbonus. Der Antrag selbst ist kostenlos und unverbindlich — Sie können nach der Bewilligung jederzeit zurücktreten.

4

<br /> Auf den Zuwendungsbescheid warten

Das BAFA bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie die schriftliche Förderzusage. Erst jetzt darf der Fachbetrieb mit dem Einbau beginnen — ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss.

5

<br /> Einbau durchführen lassen

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann der Einbau starten. Sie haben in der Regel 36 Monate Zeit, um die Maßnahme abzuschließen. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine detaillierte Rechnung ausstellen — diese muss die im Antrag genannten Kostenpositionen exakt widerspiegeln.

6

<br /> Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss des Einbaus laden Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) im BAFA-Portal hoch. Nach Prüfung — üblicherweise 2 bis 4 Wochen — wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Wichtig: Barzahlung wird vom BAFA nicht anerkannt. Sie müssen per Überweisung oder Lastschrift bezahlen.<br />

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Nein. Die Fußbodenheizung ist als alleinige Maßnahme nicht förderfähig. Sie muss mit einer Wärmepumpe (oder einer anderen EE-Heizung) kombiniert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. Die FBH zählt dann als Teil der förderfähigen Gesamtmaßnahme.


Der Antrag wird abgelehnt — ohne Ausnahme. Das BAFA prüft anhand der Rechnungs- und Einbaudaten, ob die Maßnahme vor der Antragstellung begonnen wurde. Es gibt keine Kulanzregelung und keine nachträgliche Genehmigung. Stellen Sie den Antrag immer vor der Auftragserteilung.


Ja, die Kombination aus Fußbodenheizung nachrüsten plus Wärmepumpe wird im Altbau genauso gefördert wie im Neubau. Im Altbau profitieren Sie sogar besonders, weil der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer fossilen Heizung gewährt wird. Mehr dazu auf unserer Seite zur Förderungsübersicht.


Rechnen Sie ab Antragstellung mit 12 bis 16 Wochen bis zur tatsächlichen Auszahlung. Die Bearbeitungszeit im BAFA beträgt 4–8 Wochen für den Zuwendungsbescheid, der Einbau nimmt je nach Umfang 1–3 Wochen in Anspruch, und die Prüfung des Verwendungsnachweises weitere 2–4 Wochen.


Nein. Die Förderung erfolgt entweder über das BAFA (BEG EM) oder über die KfW (BEG WG für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus). Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Welches Programm für Sie günstiger ist, hängt vom Sanierungsumfang ab. Bei Einzelmaßnahmen wie FBH + WP ist das BAFA der richtige Ansprechpartner.


Nein. BAFA-Zuschüsse für energetische Sanierungen sind steuerfrei. Sie müssen weder in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, noch mindern sie die Abschreibung (AfA) des Gebäudes. Die Förderung wird netto ausgezahlt und ist nicht umsatzsteuerpflichtig.


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