BAFA/BEG-Förderung für Ihre FBH-Nachrüstung: 6 Schritte zum Antrag, Pitfalls & konkrete Förderbeträge. Jetzt Förderrechner nutzen!
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Sie wollen Ihre Fußbodenheizung nachrüsten und die Förderung nicht liegen lassen? Gut so — denn der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 % der Kosten. Aber nur, wenn der Antrag VOR dem ersten Handwerker-Handschlag gestellt wurde. Wer diese Reihenfolge missachtet, geht leer aus. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie exakt, was Sie wann tun müssen — speziell für die FBH-Nachrüstung im Altbau.
Für die Nachrüstung einer Fußbodenheizung greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die FBH-Nachrüstung wird gefördert, wenn sie Teil einer Heizungsoptimierung oder in Kombination mit einer Wärmepumpe erfolgt. Wichtig: Eine isolierte FBH-Nachrüstung ohne energetischen Mehreffekt ist nicht förderfähig.
Bevor Sie einen Cent Förderung sehen, brauchen Sie einen zertifizierten Energieberater. Er erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder eine technische Projektbeschreibung (TPB). Ohne dieses Dokument — kein Antrag. Die Energieberatung selbst wird mit 80 % bezuschusst (bis 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser). Buchen Sie den Berater über die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena (www.energie-effizienz-experten.de). Kosten: ca. 500–2.000 €.
Mit iSFP oder TPB holen Sie mindestens 2–3 Angebote von Fachbetrieben ein. Die Angebote müssen klar ausweisen: Welches FBH-System wird verbaut (Nass, Trocken, Fräsen), wie viele Quadratmeter, welche weiteren Maßnahmen (Dämmung, Heizkreisverteiler, hydraulischer Abgleich). Pauschale Komplettpreise ohne technische Aufschlüsselung führen zur Ablehnung durch das BAFA.
Der BEG-Antrag MUSS vor dem ersten Handwerker-Handschlag, vor der ersten Materialbestellung und vor jeder Beauftragung gestellt sein. Einzige Ausnahme: Die Energieberatung selbst (Schritt 1) darf vor dem Antrag erfolgen. Antrag online im BAFA-Portal (www.bafa.de/beg). Sie benötigen: Steuer-ID, Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis, TPB-/iSFP-Nummer Ihres Energieberaters und die Fachbetrieb-Angebote. Bearbeitungszeit: aktuell 4–8 Wochen.
Erst wenn der Zuwendungsbescheid im Briefkasten liegt, dürfen Sie die Maßnahme starten. Der Bescheid enthält: den genauen Förderbetrag, die förderfähigen Kosten, Fristen (in der Regel 24 Monate für die Umsetzung) und technische Auflagen. Lesen Sie den Bescheid genau — Abweichungen von den bewilligten Maßnahmen führen zur Rückforderung.
Lassen Sie die FBH-Nachrüstung fachgerecht durchführen. Nach Abschluss benötigen Sie: Fachunternehmererklärung (vom Handwerker), Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und die technische Bestätigung des Energieberaters (Bestätigung nach Durchführung, BnD). Achtung: Barzahlung ist nicht förderfähig — nur unbar bezahlte Rechnungen werden anerkannt.
Nach Abschluss aller Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis erneut über das BAFA-Portal ein. Hochladen: alle Rechnungen, Fachunternehmererklärung, BnD des Energieberaters und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge). Nach Prüfung (ca. 6–12 Wochen) wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
| Kombination | Maximale Förderung | Beispiel: 25.000 € Kosten |
|---|---|---|
| FBH als Teil Heizungsoptimierung | 20 % | 5.000 € |
| Wärmepumpe + FBH (Grundförderung) | 30 % | 7.500 € |
| WP + FBH + Einkommensbonus | 60 % | 15.000 € |
| WP + FBH + Effizienzbonus + Einkommen | 70 % | 17.500 € |
Einkommensbonus: Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 €/Jahr erhalten zusätzlich 30 % Förderung. Effizienzbonus: 5 % extra bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpe oder natürlichem Kältemittel. Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für selbstnutzende Eigentümer (bis 2028 befristet).
Häufigster Ablehnungsgrund. Das BAFA prüft Rechnungsdaten und kann den Maßnahmenbeginn nachvollziehen. Vorzeitiger Beginn = komplette Ablehnung, kein Widerspruch möglich.
Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Alle Angebote müssen beim Antrag vorliegen. Nachforderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und verzögern die Bearbeitung um Monate.
Der Energieberater berät und dokumentiert — aber den Antrag stellen SIE. Viele Berater bieten Unterstützung an, die rechtliche Verantwortung für korrekte Angaben liegt beim Eigentümer.
Nein. Die reine FBH-Nachrüstung ohne Kopplung an Wärmepumpe oder Heizungsoptimierung ist nicht förderfähig. Sie müssen mindestens einen förderfähigen Tatbestand erfüllen (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, WP-Einbau).
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Energieberater finden + Beratung | 2–4 Wochen |
| Angebote einholen | 2–6 Wochen |
| Antragstellung + Bearbeitung BAFA | 4–8 Wochen |
| Maßnahmen-Durchführung | 2–8 Wochen (je nach Umfang) |
| Verwendungsnachweis + Auszahlung | 6–12 Wochen |
| Gesamtdauer | ca. 4–8 Monate |
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Jetzt Förderung berechnenJa — aber nur zusammengehörige Maßnahmen. FBH + Wärmepumpe + Dämmung in einem Antrag ist möglich. Nutzen Sie den iSFP Ihres Energieberaters als roten Faden – er definiert, welche Maßnahmenpakete sinnvoll sind und welche Förderkombination optimal ist.
Kostensteigerungen bis 20 % sind ohne neuen Antrag möglich. Darüber hinaus müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Kostensenkungen reduzieren die Förderung anteilig.
Ja, aber mit reduzierten Sätzen. Vermieter erhalten die Grundförderung (30 %), jedoch keinen Einkommensbonus und keinen Klimageschwindigkeitsbonus (dieser gilt nur für Selbstnutzer).
Eigenleistung wird nicht gefördert. Nur fachunternehmerisch ausgeführte und abgerechnete Arbeiten sind förderfähig. Materialkosten werden anteilig anerkannt, wenn sie durch einen Fachbetrieb verbaut werden. Reine Materialbestellungen ohne Fachbetrieb-Rechnung sind nicht förderfähig.
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